Domainrecht

Das Bereitstellen von Inhalten im Internet geschieht stets unter einer bestimmten Domain. Der Inhaber einer Domain möchte seine Kennung gegen die Nutzung und Ansprüche von Dritten gesichert wissen. Zugleich ist es für ihn von Interesse, keine Namensrechte und Domains von anderen Webseiten und Markeninhabern zu verletzen. Schließlich begegnen den Akteuren auch bei der Übertragung von Domains Rechtsfragen. So bildet das Domainrecht eine Schnittmenge aus den Gebieten des Marken-, Namens- und Wettbewerbsrechts.

Die anwaltliche Beratung und Vertretung umfasst daher regelmäßig folgende Fälle:

  • Prüfung von und Vertretung bei markenrechtlichen Ansprüchen gegen Domainnamen
  • Prüfung und Vertretung bei namensrechtlichen Ansprüchen gegen Domainnamen
  • Prüfung und Vertretung bei deliktischen Ansprüchen gegen Domainnamen
  • Prüfung und Vertretung bei wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen gegen  Domainnamen
  • Prüfung und Durchsetzung von Ansprüchen gegen Admin–C und DENIC
  • Prüfung und Erstellen von Verträgen zur Übertragung und Erwerb von Domains