Musiktausch im Internet (Filesharing)

Die weit überwiegende Mehrheit von Urheberrechtsverstößen wird außergerichtlich beigelegt. Das wichtigste Instrument ist dabei die Abmahnung.

Inhaber von Urheberrechten sehen sich einer Vielzahl von Rechtsverstößen im Internet ausgesetzt und gehen gegen diese durch Schreiben an die jeweiligen Verursacher und Beteiligten dieser Urheberrechtsverletzungen vor. Die schnelle Zugänglichkeit und einfache Handhabung von Online-Tauschbörsen erleichtern insbesondere das Kopieren von Filmen und Musik im Internet. Die Inhaber der Verwertungsrechte von meist gerade erst veröffentlichen Kinofilmen oder Musikalben treten an die von Ihnen hierbei ermittelten Anschlussinhaber heran, indem Sie eine

Abmahnung wegen der unerlaubten Verwertung von geschützten Werken in Internettauschbörsen

verschicken. Neben Filmen und Musiktiteln sind auch die öffentliche Zugänglichmachung von Computerspielen, Hörbüchern und pornografische Inhalte Gegenstand solcher Schreiben. Die oberste Forderung an den Anschlussinhaber ist die Aufforderung zur Unterlassung der behaupteten Urheberrechtsverletzung; zugleich wird verlangt, die Anwaltskosten zu erstatten und Schadenersatz zu leisten.

In meiner bisherigen Praxis sind diese Fälle von Filesharing ein häufig auftretender Gegenstand von Mandatierungen. Als Empfänger einer Abmahnung sollten Sie vor einer Reaktion gegenüber der Gegenseite anwaltlichen Rat suchen und etwaige Unterlassungserklärungen nicht ungeprüft abgeben.

Vielfach ist der Versender einer solchen Abmahnung eine der in folgender Auswahl von den Rechteinhabern beauftragten Kanzleien:

 

  • Amann Rechtsanwälte
  • Baek Law
  • Baumgarten Brandt
  • Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe
  • Denecke von Haxthausen
  • Fareds
  • Kornmeier & Partner
  • Nümann + Lang
  • Rasch Rechsanwälte
  • rka
  • Sasse & Partner
  • Schalast & Partner
  • Schulenberg Schenk
  • Schutt, Waetke
  • SKW Schwarz
  • U+C Rechtsanwälte
  • Waldorf Frommer